AGBs.

1. ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von LC Photography.

Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Von LC Photography erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

1.1. PRODUKTIONSAUFTRAG

LC Photography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. LC Photography kann dies zum Teil durch Dritte (Druckereien, Labore, Ersatzfotografen etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist LC Photography hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

1.2. AUSWAHL/AUSLIEFERUNG DER FOTOS/FRISTEN

Bei einem Fotoshooting oder einer Hochzeitsreportage wählt und bearbeitet LC Photography im ersten Schritt eigenständig all diejenigen Bilder aus, die dem Auftraggeber übergeben werden. Bilder werden im LC Fotolook in Farbe und/oder in schwarz-weiss bearbeitet (sw wird aus stilistischen Gründen oder aufgrund von schlechteren Lichtverhältnissen gewählt). Einen prozentualen Anteil aller Shooting-Bilder wird hier nicht festgelegt. Bei Fotoshootings werden die Fotos innerhalb von 4 Wochen, bei Hochzeitsreportagen innerhalb von 8 Wochen ausgeliefert. Bei Verlängerungsstunden sowie Abwesenheit und/oder Ferien durch LC Photography können diese Fristen verlängert werden. Die Übergabe der Bilder erfolgt auf einer Cloud oder auf einem Speichermedium.

Für die Auswahl als Online-Galerie kann der Auftraggeber eine eigenständige Wahl aller ausgelieferten Bilder treffen. Nach der Auswahl der Bilder durch den Kunden werden die Fotos innerhalb von 30 Arbeitstagen durch LC Photography optimiert, eine Online-Galerie aufbereitet und nach Wunsch mit einer Download-Option zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber darf die Auswahl der Bilder auch an LC Photography abtreten. 

Rohdateien werden dem Kunden nicht abgegeben.

1.3. VERPFLEGUNG / PAUSEN

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist LC Photography mit Verpflegung und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren.

2. BUCHUNG / ANMELDUNG

Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht. Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen.

3. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMINVERSCHIEBUNG

3.1 HOCHZEIT 

Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung von LC Photography per Email, durch Annulation/Verschiebung durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:

  • Bis 9 Monate vor dem Termin: 30% des gebuchten Angebots (Wurde ein Vorschuss geleistet, wird Dieser einbehalten)

  • Bis 3 Monate vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots

  • Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots

  • Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots

Einschub: Annultationen im Zusammenhang mit Covid-19 werden wie folgt gehandhabt:

Wird die Hochzeit aufgrund von Covid-19 verschoben und LC Photography ist als Dienstleister wieder gebucht, fallen keine Kosten an.

Wird die Hochzeit aufgrund von Covid-19 verschoben und LC Photography kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, fallen keine Kosten an. Allfällige Anzahlungen werden zurückerstattet.

Wird die Buchung aufgrund von Covid-19 annuliert und LC Photography ist nicht mehr gebucht, verrechnen wir 10% vom offerierten Betrag. Sollte bereits eine Anzahlung stattgefunden haben, werden wir die Differenz zurückerstatten.

 3.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

  • Nach der Terminbestätigung (Email) bis 7 Tage vor dem Termin: einmalige Gebühr von CHF 100.- für jeden Beauftragten (Fotografen, Visagisten, Stylisten)

  • Danach: 50% des gebuchten Shootings / Angebots

  • Keine Abmeldung oder nicht Erscheinen am Shootingtag mit kurzfristiger Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings / Angebots

  • Verspätungen von mehr als 60min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde.

Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (Email) zu erfolgen.

Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Unfall oder Krankheit. Beim Vorweisen eines Arztzeugnisses entstehen beim Auftraggeber keine Kosten.

4. HÖHERE GEWALT

Kann LC Photography aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit (im aktuellen Fall bspw. Covid-19), Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) den Auftrag nicht erfüllen, so verzichtet LC Photography auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten und erstattet allfällige Vorschüsse oder bereits bezahlte Aufträge innerhalb von 30 Tagen zurück.

LC Photography kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich LC Photography, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

Ist es LC Photography aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern, kann LC Photography nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Eine neue Auslieferungszeit wird sofort vereinbart.

4.1 HOCHZEIT

LC Photography bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt.

Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

Das Brautpaar verzichtet  auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an LC Photography.

Ein allfällig zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

4.2  FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

  • Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren

  • Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an LC Photography.

5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote von LC Photography sind unverbindlich. LC Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

LC Photography ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

  • Im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting und nach Abgabe der Bilder erfolgt die Bezahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

  • Bei Hochzeiten wird vom Kunden eine Anzahlung von 30% der Gesamtrechnung per Vorauskasse geleistet. Die Anzahlung muss spätestens 7 Tage vor der Hochzeit bei LC Photography eingegangen sein. Die vollständige Bezahlung des Auftrags wird 30 Tage nach Rechnungstellung fällig. Die Gesamtrechnung erfolgt nach vollständiger Abgabe der Bilder.

  • Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel: Covid-Antigen-Schnelltest, Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets, Spesen (zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten, welche nicht im Honorar enthalten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

  • Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu begleichen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

  • Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

  • Post oder Kuriersendungen ins Ausland werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von CHF 10.00 (für die 1. Mahnung) und CHF 20.00 für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen marktgerechten Verzugszins berechnet.

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für Hochzeiten ausserhalb der Schweiz gelten andere Zahlungsbedingungen. Diese werden bei der Offertstellung schriftlich erläutert.

6. GUTSCHEINE / SPEZIALANGEBOTE

Von LC Photography ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.

7.  TFP SHOOTINGS

Bei TFP Shootings (Time for Prints) welche für beide Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model als Entlöhnung die Fotos zu Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings.

LC Photography kann ein TFP Shooting aus zeitlichen, privaten oder auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.

8. KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von LC Photography unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von LC Photography ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

9. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von LC Photography gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Etwaige Schäden oder Beanstandungen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

Defekte USB Datenträger werden innerhalb von 14 Tagen gegen Rücksendung des defekten Datenträgers ausgetauscht.

Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. LC Photography sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos nachbestellt werden.

10.  BILDRECHTE

Bei Fotografien welche LC Photography von einer Person / einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen.

Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (eigene Social-Media-Kanäle, Bewerbungen, Versand an Familie und Freunde). Auf Social-Media-Kanäle dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden.

10.1  GEWERBLICHE KUNDEN

Bei gewerblichen Auftraggebern dürfen die Bilder für den einmalig vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen. Der Name des Fotografen ist  grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:

„LC Photography“ oder www.lcphotography.ch.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LC Photography erlaubt. Das Bildmaterial  darf weder abgezeichnet noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von LC Photography erfolgten)  Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

11. REFERENZEN

Bei entsprechend schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung erhält LC Photography als Urheber das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Social-Media-Kanäle, Sedcards etc..).

Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von LC Photography

LC Photography hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

12.  DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT

LC Photography verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen / Hochzeiten hat der Auftraggeber / das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für diese allein. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Adresse oder Emailadresse an Dritte weitergegeben.

13.  ABSCHLIESSENDES

Die mit LC Photography abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. LC Photography behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von LC Photography. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2019. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.